Förderrichtlinie 24-Stunden-Dorfläden
24-Stunden-Dorfläden

Das TLLLR ist Bewilligungsbehörde für Maßnahmen nach der Richtlinie zur Förderung der Etablierung von Tag-und-Nacht- bzw. 24-Stunden-Dorfläden (Förderrichtlinie 24-h-Dorfläden).
Die Richtlinie tritt am 27. April 2021 in Kraft und am 31. Dezember 2021 außer Kraft.
Einen Überblick über die Inhalte und Konditionen der Förderung liefert Ihnen das Infoblatt.
Anträge sind bis zum 31. Mai 2021 beim
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Zweigstelle Stadtroda
Am Burgblick 23
07646 Stadtroda
in einfacher Ausfertigung als Papierexemplar einzureichen.